Das Betreuungsangebot der PrimaverA ist geeignet für Kinder ab der 8. Lebenswoche bis zum vollendeten 3. Lebensjahr
-
Wenn Eltern berufstätig, in Ausbildung oder Umschulung sind, oder sie den Anforderungen durch Hartz IV nachkommen müssen.
-
Bei familiären Belastungen, wenn aufgrund mangelnder Förderangebote Kinder in ihrer Entwicklung eingeschränkt sind und kontinuierliche Förderung bedürfen - Ausgleich von Benachteiligung
-
Als Familienergänzung, Bindungsangebote zu verlässlichen Bezugspersonen, soziale Erlebensmöglichkeit, soziale Verortung bei wechselnden Familien-konstellationen
Für Kinder, die aufgrund geistiger und körperlicher Einschränkungen einen besonderen Förderbedarf haben, muss die Förderung dem Bedarf entsprechend sichergestellt und die räumliche -, sowie Sachausstattung angepasst werden.
Die unterschiedlichen vernetzten Angebote der Eltern-Werk-Statt können von allen Eltern in Anspruch genommen werden.